Home
Kläranlagen

Wartung von Kläranlagen

Die Wartung für das Betreiben einer Kleinkläranlage ist der Abschluss eines Wartungsvertrages vom Gesetzgeber gefordert.
Die Wartungsanforderungen und Wartungsintervalle sind gesetzlich geregelt.
Die Wartung durch E. & D. Bau erfolgt auf Grundlage der Regelungen in DIN 4261 Teil 3 und 4, sowie der wasserrechtlichen Erlaubnis und der Abwasserverordnung (AbwV) des jeweiligen Bundeslandes.

Folgende Punkte sind für eine ordnungsgemäße Wartung notwendig:

1. Öffnen der Abdeckungen der Kläranlagen und Funktionskontrolle der betriebswichtigen maschinellen und elektronischen Anlagenteile, wie Pumpen, Alarmschwimmer, Alarmsummer und automatische Steuereinrichtungen, wie Schaltuhren und Ähnliches;

2. Wartung der maschinellen Einrichtung. Hierbei sind die Pumpen (nur bei installierten separaten Pumpschächten) auf Abnutzungserscheinungen zu überprüfen;

3. Einstellen neuer Pumpzeiten (nur bei installierten separaten Pumpschächten), soweit erforderlich;

4. Feststellung der Schwimmschlammstärke auf der Oberfläche der Vorklärung, gegebenenfalls Meldung an den AG, dass die Schlammabfuhr erforderlich ist;

5. Durchführung allgemeiner Reinigungsarbeiten, z. B. Beseitigung von Schwimmschlamm auf der Nachklärung;

6. Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage, wie Dichtigkeit, Zugänglichkeit, Lüftung und Korrosionsschäden ;

7. Betriebsstundenzählerstand und durchgeführte Wartung im Betriebsbuch vermerken;

8. Verfassung eines Wartungsberichtes;

9. Untersuchung einer Wasserprobe am Auslauf der Kläranlage auf · Temperatur · ph-Wert · Geruchsprobe · Sichttiefe / Durchsichtigkeit / Schlammspiegel in VK · absetzbare Stoffe Länderspezifische Verordnungen erfordern gelegentlich Ausnahmen oder zusätzliche Arbeiten .

Der „Schornsteinfeger“ für Ihre vollbiologische Kleinkläranlage hält sich strikt an diese Vorschriften und Verordnungen. Er kontrolliert die Anlage und hält die Anlagenteile in Ordnung, nimmt die erforderlichen Wasserproben und sorgt dafür, dass der zuständigen Unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises die geforderten Nachweise und Unterlagen jährlich zur Verfügung gestellt werden. Die damit verbundene jährliche notwendige Wasseranalyse wird von einem behördlich zugelassenem Labor erstellt und Ihren Unterlagen beigegeben.

E&D Bau bleibt auch hier Ihr zuverlässiger Partner.

Sie schließen mit E. & D. Bau einen Wartungsvertrag ab und genießen den besten Service für Ihre Kleinkläranlage. So gehen Sie sicher, immer eine zuverlässig arbeitende Anlage zu haben.

Eine perfekte Instandhaltung und Wartung sichert zuverlässigen Betrieb über einen sehr langen Zeitraum und spart Kosten.

Mit E. & D. Bau GmbH  "FULL SERVICE"  aus einer Hand

Webdesign:k3-mv.de
Impressum