Wartung von Kläranlagen
Die Wartung für das Betreiben einer Kleinkläranlage ist
der Abschluss eines Wartungsvertrages vom Gesetzgeber gefordert.
Die Wartungsanforderungen und Wartungsintervalle sind gesetzlich
geregelt.
Die Wartung durch E. & D. Bau erfolgt auf Grundlage der Regelungen
in DIN 4261 Teil 3 und 4, sowie der wasserrechtlichen Erlaubnis
und der Abwasserverordnung (AbwV) des jeweiligen Bundeslandes.
Folgende Punkte sind für eine ordnungsgemäße Wartung
notwendig:
1. Öffnen der Abdeckungen der Kläranlagen und Funktionskontrolle
der betriebswichtigen maschinellen und elektronischen Anlagenteile,
wie Pumpen, Alarmschwimmer, Alarmsummer und automatische Steuereinrichtungen,
wie Schaltuhren und Ähnliches;
2. Wartung der maschinellen Einrichtung. Hierbei sind die Pumpen
(nur bei installierten separaten Pumpschächten) auf Abnutzungserscheinungen
zu überprüfen;
3. Einstellen neuer Pumpzeiten (nur bei installierten separaten
Pumpschächten), soweit erforderlich;
4. Feststellung der Schwimmschlammstärke auf der Oberfläche
der Vorklärung, gegebenenfalls Meldung an den AG, dass die
Schlammabfuhr erforderlich ist;
5. Durchführung allgemeiner Reinigungsarbeiten, z. B. Beseitigung
von Schwimmschlamm auf der Nachklärung;
6. Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage, wie
Dichtigkeit, Zugänglichkeit, Lüftung und Korrosionsschäden
;
7. Betriebsstundenzählerstand und durchgeführte Wartung
im Betriebsbuch vermerken;
8. Verfassung eines Wartungsberichtes;
9. Untersuchung einer Wasserprobe am Auslauf der Kläranlage
auf · Temperatur · ph-Wert · Geruchsprobe ·
Sichttiefe / Durchsichtigkeit / Schlammspiegel in VK · absetzbare
Stoffe Länderspezifische Verordnungen erfordern gelegentlich
Ausnahmen oder zusätzliche Arbeiten .
Der „Schornsteinfeger“ für Ihre vollbiologische
Kleinkläranlage hält sich strikt an diese Vorschriften
und Verordnungen.
Er kontrolliert die Anlage und hält die Anlagenteile in Ordnung,
nimmt die erforderlichen Wasserproben und sorgt dafür, dass
der zuständigen Unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises
die geforderten Nachweise und Unterlagen jährlich zur Verfügung
gestellt werden.
Die damit verbundene jährliche notwendige Wasseranalyse wird
von einem behördlich zugelassenem Labor erstellt und Ihren
Unterlagen beigegeben.
E&D Bau bleibt auch hier Ihr zuverlässiger Partner.
Sie schließen mit E. & D. Bau einen Wartungsvertrag ab und
genießen den besten Service für Ihre Kleinkläranlage. So gehen Sie sicher, immer eine zuverlässig arbeitende
Anlage zu haben.
Eine perfekte Instandhaltung und Wartung sichert zuverlässigen
Betrieb über einen sehr langen Zeitraum und spart Kosten.
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Hand
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